Claudia Weber   

 

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Frage nach den Anwaltskosten, ist für Ihre Entscheidung wichtig, welche Schritte sie einleiten wollen und können. Ich spreche diese daher bereits zu Beginn offen an.

Grundsätzlich gilt:
Die Höhe der anwaltlicheVergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der anwaltlichen Leistung.

Für eine Beratung und eine außergerichtliche Tätigkeit kann unabhängig von den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen werden.Über die Vor- und Nachteile berate ich Sie gerne.

Die Gebühren für ein gerichtliches Verfahren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In der Regel hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen. Bei Scheidungsverfahren und arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz werden die Gebühren gegeneinander aufgehoben, d. h. jede Partei trägt Ihre Kosten selbst. Gerne informiere ich Sie über die Ihren Fall betreffenden Gebühren und Kosten.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Sie haben noch Fragen oder möchten gern zum Thema Honorar einen kostenfreien Termin vereinbaren?

Rufen Sie an unter
07163/533146




 

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